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Zugang zu Finanzmitteln

Die Produktpalette der IBB Gruppe umfasst Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen in den Geschäftsfeldern der Wirtschafts-, Immobilien- und Arbeitsmarktförderung sowie der Refinanzierung durch das Treasury. Im Rahmen der Förderung wird dabei auf den Fördereffekt, wie z. B. Arbeitsplätze oder geschaffene Wohneinheiten, geachtet. Jedes Förderprogramm der IBB Gruppe wird durch das Land Berlin beauftragt. Hierdurch wird die Einbindung einer Vielzahl von Stakeholdern bei der Produktentwicklung sichergestellt. Das Förderangebot wird innovativ, kompetent und verantwortungsbewusst gestaltet, um sämtlichen potenziellen Fördernehmer:innen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Fördermitteln zu gewähren.

Transparenz in der Sanierung und Abwicklung bei der IBB

In unserem Bestreben, als verantwortungsvolle Bank zu agieren, legen wir großen Wert auf einen fairen und transparenten Umgang mit unseren Kunden, insbesondere, wenn es sich um Kunden in finanziellen Schwierigkeiten handelt. Dafür ist in der IBB die Abteilung Risikobetreuung zuständig, die sowohl die Sanierung als auch die Abwicklung umfasst. Während die Problemkreditbearbeitung in der Sanierung erfolgt, konzentriert sich die Abwicklung auf die Beitreibung von Forderungen aus gekündigten Kreditengagements und widerrufenen Zuschüssen. Dabei profitieren betroffene Kunden von einer verantwortungsvollen Behandlung, bei der ihre individuelle Situation berücksichtigt wird. Sollten dennoch Konflikte oder Unzufriedenheit auftreten, haben unsere Kunden die Möglichkeit, sich an eine unabhängige Ombudsperson zu wenden. Unabhängig davon empfiehlt sich bei komplexen Sachverhalten die Einbindung erfahrener und unabhängiger Restrukturierungsberater:innen, die Unterstützung bei der Erstellung von Sanierungskonzepten bieten.

Die Mitarbeiter:innen der Sanierung entwickeln gemeinsam mit den Kunden individuelle Lösungen zur Gesundung der Engagements. Hierbei stehen verschiedene bankübliche Maßnahmen, wie z. B. Tilgungsaussetzungen, reduzierte Rückzahlungsbeträge über einen verlängerten Zeitraum, Schuldenkonsolidierung sowie der Erlass von Zins- und / oder Kapitalbeträgen zur Verfügung. Sie unterliegen einer sorgfältigen Prüfung hinsichtlich banken- und förderrelevanter Handlungsspielräume sowie gesetzlicher Vorgaben. Ziel ist die tragfähige und nachhaltige finanzielle Gesundung der Kunden.

In der Abwicklung werden individuelle Möglichkeiten zur Rückführung der Forderungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Kunden und der Verwertung von Sicherheiten entwickelt. Diese können sowohl gerichtlich, zum Beispiel im Rahmen einer Insolvenz / Zwangsversteigerung, als auch außergerichtlich erfolgen. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung mit den Beteiligten, die sowohl den Interessen der Kunden als auch den Erfordernissen der IBB und des Landes Berlin gerecht wird.

Grundsätzlich strebt die IBB danach, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung des Förderauftrags des Landes Berlin, konstruktiv nachhaltige Lösungen mit ihren Kunden zu entwickeln. Sanierung und Abwicklung erfolgen in lösungsorientierter Abstimmung mit allen Stakeholder:innen.