Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit der IBB Unternehmensverwaltung
Barrierefreiheit ist uns wichtig. Deshalb entwickeln wir unser Online-Angebot stetig weiter. Wir arbeiten daran, unsere Website im Einklang mit § 4 des Gesetzes über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin – BIKTG Bln) vom 4. März 2019 und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV-Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für diese Website.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 4 BIKTG Bln vereinbar:
2. Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF Dokumente: Besonders ältere PDF Dokumente sind nur eingeschränkt barrierefrei.
- Proprietäre Formate wie Word, Excel und RTF Dateien sind nicht vollständig barrierefrei.
- Videos: Zu eingebundenen Videos stehen derzeit in den meisten Fällen keine Untertitel zur Verfügung. Die Videoinhalte finden sich aber auf den entsprechenden Inhaltsseiten wieder.
- Kontraste: Die für eine barrierefreie Seite notwendigen Kontraste sind nicht überall ausreichend eingesetzt.
- Bedienbarkeit: Es können Alternativtexte für unterschiedliche Elemente fehlen.
- Kundenportal und digitale Antragstellung: Unser Kundenportal ist aktuell noch nicht vollständig barrierefrei, an der Verbesserung wird gearbeitet.
3. Rückmeldung und Kontakt
Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse . Dazu können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
IBB Unternehmensverwaltung
Bundesallee 210
10719 Berlin
4. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 4 BIKTG Bln beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die IBB wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die IBB nicht innerhalb der in § 5 Abs. 4 BIKTG Bln vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die organisatorisch bei der IKT-Steuerung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport angesiedelte Berliner Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit wenden.
5. Unsere Sprache
Mit unseren Websiteinhalten wollen wir grundsätzlich alle Menschen ansprechen. Allerdings verzichten wir aus Gründen der Lesbarkeit darauf, durchgehend geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Es kann deshalb sein, dass Sie manchmal noch Inhalte finden, die auf männlichen und weiblichen Sprachformen basieren. In diesen Fällen beziehen wir natürlich alle Geschlechteridentitäten mit ein.
Außerdem bemühen wir uns, unsere Informationen und Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Menschen verstanden werden, die mit den Themen nicht vertraut sind.
6. Weitere geplante Maßnahmen
- Optimierung von Icons und Farbkontrasten
- Optimierung von Bedienbarkeit und Textalternativen
- Optimierung von Texten und Redaktion
7. Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12.04.2023 aktualisiert.