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Soziale Auswirkungen unserer Finanzierungen

Als IBB Gruppe tragen wir eine besondere Verantwortung für die sozialen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit. Mit unseren Förderprogrammen wollen wir die die Lebensqualität in Berlin verbessern, Chancengleichheit fördern und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten.

Immobilienförderung

Förderung von sozialem Wohnraum und Schulbau mit der IBB

Der soziale Wohnungsneubau ist für die IBB ein essenzielles Förderthema und für Berlin von entscheidender Bedeutung. Er verbindet ökologische Nachhaltigkeit mit sozialer Gerechtigkeit, indem er bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen schafft.

Um dem stetigen Wegfall der mietpreisgebundenen Wohnungen entgegenzuwirken, wurde 2014 das Programm zur Förderung des sozialen Wohnungsneubaus in Berlin, kurz IBB Wohnungsneubaufonds, wiedereingeführt. Hierdurch schaffen wir sozialverträglichen Wohnraum und können sowohl die städtischen Wohnungsbaugesellschaften als auch private Investor:innen durch die Herausgabe zinsgünstiger Darlehen sowie Zuschüsse unterstützen. Im Rahmen des Programms gebaute mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen kommen mit Mieten von anfänglich 7,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche auf den Markt. Die Tragfähigkeit des Gesamtvorhabens wird hierbei durch die Mischung aus geförderten und frei finanzierten Wohnungen gewährleistet und unterstützt somit gleichzeitig die soziale Durchmischung in den Quartieren.

Zum 30. Juni 2023 sind die neuen, verbesserten Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB) in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen fördern erstmals im 3. Fördermodell Wohnungen, welche durch Haushalte mit mittleren Einkommen (Einkommensgrenze bis 220 % nach § 9 WoFG) bezogen werden können. Zudem wurde das maximale Fördervolumen auf 5.300 Euro pro Quadratmeter gegenüber der WFB 2022 erhöht. Weitere Änderungen sind der Wegfall der Teilverzichte in allen Fördermodellen unter der Hinzunahme eines Baukostenzuschusses von max. 1.800 Euro pro Quadratmeter im Fördermodell 1. Die maximale Miete liegt im 3. Fördermodell anfänglich bei 11,50 Euro pro Quadratmeter und in den Fördermodellen 1 und 2 bei anfänglich 7,00 Euro pro Quadratmeter bzw. 9,50 Euro pro Quadratmeter. Bis zum Ende des Jahres 2023 wurden bereits 3.492 geförderte und 920 frei finanzierte Wohnungen bewilligt.

Seit 2014 konnten 26.107 geförderte Wohnungen bewilligt werden. Hiervon waren bis Ende 2024 bereits 13.998 Wohnungen fertiggestellt. Für das Jahr 2025 steht ein Haushaltsvolumen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro jährlich zur Verfügung, von dem 5.000 Wohnungen bewilligt werden sollen. Schon im Jahr 2024 wurden insgesamt 5.188 geförderte Wohnungen bewilligt.

Schulbau

Als IBB finanzieren wir zudem seit 2021 die Berliner Schulbauoffensive in Zusammenarbeit mit der HOWOGE. Denn in der wachsenden Stadt werden in den kommenden Jahren neue Schulen gebraucht. So begleiten wir seit Start der Förderung bereits sieben Schulneubauten.

Wirtschaftsförderung

IBB Wirtschaftsförderung für KMU und nachhaltiges Wachstum in Berlin

Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind in Berlin ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft. Aufgrund der anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen der letzten Jahre sind sie von der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung besonders stark betroffen. Gerade zu dieser Zeit ist es wichtig, den Zugang zu Finanzierungsmitteln für KMU weiterhin zu unterstützen und so Wachstumsimpulse zu setzen. KMU tragen durch ihre innovativen Vorhaben einen wichtigen Beitrag zu Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit bei.

Die IBB bietet ein breites Spektrum an Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für KMU und Großunternehmen. Auch den Zugang zu Finanzierungen mit geringer Kredithöhe (Mikrokredite) bietet die IBB an und deckt damit einen Bedarf ab, der nicht im Fokus der Geschäftsbanken liegt. Vor allem die Mikrokredite mit einer Kreditsumme von bis zu 50.000 EUR leisten einen sozialen und nachhaltigen Beitrag für die Berliner Wirtschaft. Mikrokredite spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Armut und fördern die wirtschaftliche Selbstständigkeit. Vor diesem Hintergrund tragen sie maßgeblich zu einer nachhaltigen Entwicklung von Unternehmen bei.

Arbeitsmarktförderung

Mit der IBB Arbeitsmarktförderung für mehr Bildung, Fachkräfte und Inklusion

Obwohl es viele Angebote gibt, werden benachteiligte junge Menschen unzureichend unterstützt, um Anschlussperspektiven beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beschäftigung zu finden. Daraus folgt eine anhaltend überdurchschnittliche NEET (Not in Education, Employment or Training) und Arbeits- sowie Ausbildungsabbruchquoten im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Nach wie vor verlassen rund 10 Prozent der Schüler:innen in Berlin und damit ein höherer Anteil als im Bundesdurchschnitt die Schule ohne allgemeinbildenden Abschluss. In Deutschland hängt ein guter Bildungsabschluss noch immer stark von der sozialen Herkunft ab, besonders von der Migrationsgeschichte.

Entgegen der bis März 2020 ausgeprägt positiven wirtschaftlichen Entwicklung sind die bereits langjährig bestehenden Strukturschwächen in Berlin noch nicht beseitigt. Die gesamtwirtschaftliche Produktivität liegt unter dem deutschen Durchschnitt. Industrie und höherwertige unternehmensbezogene Dienstleistungen spielen eine relativ geringe Rolle und die FuE-Tätigkeit (Forschung und Entwicklung) der Unternehmen ist vergleichsweisegering. Dies schlägt sich in wenig anspruchsvollen, zukunftsorientierten und gut bezahlten Tätigkeiten nieder. Die Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft an den digitalen, technologischen und ökologischen Wandel und die Erhöhung der Innovationstätigkeit von Unternehmen sind auch in Zukunft von großer Bedeutung. Eine Schlüsselrolle kommt hierbei der dynamischen, innovativen und kreativen Gründungsszene der Stadt zu.

Am Berliner Arbeitsmarkt sind nach wie vor signifikante Geschlechterungleichheiten festzustellen, die sich u. a. in einem überproportionalen Anteil von Frauen in Teilzeit sowie in geringfügiger Beschäftigung und einem im Vergleich zu Männern geringeren Arbeitsvolumen manifestieren.

Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sind anteilig mehr Menschen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Besonders große Armutsrisiken bestehen für Kinder und Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss, frühe Schulabgänger:innen, Alleinerziehende sowie Menschen mit Migrationsgeschichte.

Zwar haben von der günstigen Arbeitsmarktentwicklung auch Langzeitarbeitslose profitiert. Nach wie vor zeigen sich jedoch große Schwierigkeiten bei der Heranführung von Menschen ohne Bildungsabschlüsse, Menschen, die nicht fließend Deutsch sprechen (und hier vor allem Frauen), Älteren und gesundheitlich Beeinträchtigten an den Arbeitsmarkt.

Aus diesem Grund haben die EU und das Land Berlin ein operationelles Programm aus dem ESF+ aufgelegt, das genau an diesen Schwachstellen im Arbeitsmarkt ansetzt. Der Bereich Arbeitsmarktförderung der IBB vergibt deshalb Zuschüsse im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) an Projektträger und arbeitet somit aktiv an den Nachhaltigkeitsthemen:

  • Zahl an Menschen in menschenwürdiger Arbeit erhöhen,
  • hochwertige Bildung durch Qualifizierungsangebote stärken,
  • wissenschaftliche Forschung verbessern und technologische Kapazitäten erhöhen,
  • weniger Ungleichheiten durch gleichberechtigten Zugang zu Bildungs- und Ausbildungsangeboten,
  • Geschlechtergleichstellung fördern,
  • Selbstbestimmung und Inklusion fördern,
  • Prävention und Behandlung von Substanzmissbrauch verstärken,
  • mehr Wirtschaftswachstum durch Förderung von Start-Ups bzw. Gründerinnen und Gründern,
  • Sensibilisierung junger Menschen für soziale und kulturelle Fragestellungen sowie Klimaschutz zur Förderung der nachhaltigen Stadt.

Geleitet von Menschenrechten und Verantwortung

Als regional tätige Förderbank bezieht sich der Aktionsrahmen der IBB auf das Land Berlin. Finanzierungen im Fördergeschäft werden ausschließlich für Vorhaben im Land Berlin vergeben. Wir orientieren uns an den Empfehlungen der PSF (Platform on Sustainable Finance) und prüfen unsere Möglichkeiten zur Sicherstellung der Minimum Safeguards aus der Taxonomie-Verordnung in Artikel 18.

Dies sind insgesamt folgende Kriterien:

  • Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
  • Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • Acht Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • Anerkennung der Internationalen Menschenrechte Charta
  • OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen

Potenzielle Risiken für die Rechte der Arbeitnehmer:innen auch im internationalen Kontext wurden seitens der IBB im Rahmen ihrer Funktion als Nachfragerin von Waren und Dienstleistungen oder im Rahmen der Arbeitgeberfunktion der IBB eruiert.

Zur Verdeutlichung unserer Anerkennung der Menschenrechte werden eine Grundsatzerklärung auf Vorstandsebene für die gesamte Gruppe und ein kontinuierlicher Prüf- und Verbesserungskreislauf zur Ableitung notwendiger Maßnahmen etabliert.