Förderprogramme im Bereich Soziales
Die IBB Gruppe unterstützt mit gezielten Förderprogrammen soziale Nachhaltigkeit in Berlin. Im Einklang mit den ESG-Kriterien fördern wir Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit und faire Arbeitsbedingungen, um eine inklusive und gerechte Gesellschaft zu stärken. Darüber hinaus finanzieren wir mit diversen Förderprogrammen Innovationen im Cluster Gesundheitswirtschaft und tragen dazu bei, den Zugang zu einer inklusiven Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Förderprogramme in der IBB Wirtschaftsförderung
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Die GRW ist das wichtigste regionalpolitische Instrument in Deutschland. Das neue, reformierte GRW-Regelwerk („Koordinierungsrahmen“) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Zu den wichtigsten Elementen der Reform der GRW im Kontext der Nachhaltigkeit gehört die erweiterte Zielsystematik der GRW. Diese zielt nicht mehr allein auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ab. Künftig gibt es folgende Hauptziele: Standortnachteile ausgleichen; Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen; Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
Mikrokredite aus dem KMU-Fonds
Die IBB ist seit über 20 Jahren einer der Pioniere in Europa bei der inklusiven Vergabe von Mikrokrediten an Existenzgründer:innen und Kleinstunternehmen. Mit Mitteln aus dem KMU-Fonds wird der Zugang zu Finanzierung für Zielgruppen ermöglicht, die aufgrund von geringem Eigenkapital, fehlender Sicherheiten und Kredithistorie sowie der hohen Fixkosten kleinvolumiger Kredite Restriktionen beim Zugang zu Bankkrediten unterliegen. Seit dem 01.06.2025 wurde die Kreditsumme auf bis zu 50 TEUR erhöht. Diese Kredite werden zu subventionierten Zinsen und ohne bankübliche Sicherheiten (ausgenommen der obligatorischen Übernahme von selbstschuldnerischen Bürgschaften) sowie im Rahmen eines vereinfachten aber persönlichem Antrags- und Entscheidungsverfahren vergeben. Durch die Kooperation mit lokalen Gründer:innen- und Beratungsinitiativen wird ermöglicht, dass Frauen sowie Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund ein besserer Zugang ermöglicht wird.
Sozialunternehmen
Die IBB war 2018 die erste deutsche Förderbank, die ihre Programme für die gewerbliche Wirtschaft auch Sozialunternehmen zugänglich gemacht hat. Für unser Nachhaltigkeitsprogramm wurde das Ziel definiert, Social Entrepreneurship und die gemeinwohlorientierte Ökonomie zu stärken und an bedarfsgerechten Finanzierungsinstrumenten zu arbeiten. In den letzten Jahren wurden parallel zu den Angeboten der IBT GmbH die Richtlinien in den Programmen Pro FIT und Berliner Innovationsfachkräfte erweitert, um soziale Innovationen besser fördern zu können.
Förderprogramme in der IBB Immobilienförderung
IBB Altersgerecht Wohnen
Mit dem Förderprogramm Altersgerecht Wohnen unterstützt die IBB gezielt Maßnahmen, die das Leben für alle Generationen sicherer, komfortabler und inklusiver machen. Angesprochen werden Vermieter:innen, Wohnungsunternehmen und Investor:innen. Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit für die barrierefreie Modernisierung ihres Wohnungsbestands in Berlin und leisten damit einen aktiven Beitrag zu sozialem Zusammenhalt und mehr Lebensqualität für ihre Mieter:innen.
Gefördert werden unter anderem der Einbau von Aufzügen, der barrierefreie Umbau von Bädern, Maßnahmen zur besseren Orientierung im Alltag sowie Projekte für Mehrgenerationenwohnen und gemeinschaftlich nutzbare Räume. Auch der Einbruchschutz kann durch das Programm verbessert werden.
KfW-Altersgerecht Umbauen (159)
Mit dem Programm KfW-Altersgerecht Umbauen fördert die IBB Baumaßnahmen in Berlin, die Menschen mehr Unabhängigkeit und Sicherheit im eigenen Zuhause ermöglichen. Dabei kann es sich um die selbstgenutzte Immobilie oder auch vermieteten Wohnraum handeln, der barrierearm gestalten werden soll. Das zinsgünstige Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Gefördert werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung, zur Erhöhung des Wohnkomforts sowie zum Einbruchschutz. Damit werden Rahmenbedingungen geschaffen, die die Lebensqualität erhalten: individuell gestalteter Wohnraum, der auch im Alter oder bei körperlichen Einschränkungen selbstbestimmt nutzbar bleibt.
Das Förderprogramm trägt dazu bei, Wohnraum in Berlin für Menschen zu erhalten sowie inklusiv und sicher zu gestalten.
IBB Wohnungsneubaufonds
Die IBB fördert seit 2014 mit dem IBB Wohnungsneubaufonds den sozialen Wohnungsbau in Berlin. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum durch Neubau, Kauf oder Umbau zu schaffen. Unterstützt werden kommunale und private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften sowie Investor:innen.
Die Förderung umfasst zinsfreie oder zinsgünstige Darlehen von bis zu 5.300 Euro pro Quadratmeter und Baukostenzuschüsse von bis zu 1.800 Euro pro Quadratmeter. Voraussetzung ist, dass die geförderten Wohnungen gemäß den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 errichtet und zu sozialverträglichen Mieten angeboten werden.
Förderprogramme in der IBB Arbeitsmarkförderung
In dem Bereich der Arbeitsmarktförderung wird im Auftrag des Landes Berlin der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021 bis 2027 umgesetzt. Dieser fördert den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa; im Mittelpunkt stehen Investitionen in Menschen.
Insgesamt sind 16 Förderinstrumente vorgesehen, die mit Mitteln des ESF+ kofinanziert (40 Prozent) werden. Dabei können die Förderinstrumente einem der drei Förderschwerpunkte Fachkräftesicherung, Bildung oder Soziale Inklusion zugeordnet werden. Gefördert werden dabei Vorhaben, die die im ESF+-Programm 2021–2027 Berlin ausgewählten Ziele, bereichsübergreifenden Grundsätze und Prioritätsachsen unterstützen.
Die bereichsübergreifenden Grundsätze sind Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Ökologische Nachhaltigkeit. Das Leitprinzip „Gute Arbeit“ soll bei der Projektauswahl in geeigneten Fällen berücksichtigt werden. Beiträge zur ökologischen Nachhaltigkeit soll der ESF+ vor allem durch die Heranführung von jungen Menschen an die Grundlagen des klimaneutralen und umweltschonenden Wirtschaftens bzw. an eine Berufswahl in umweltrelevanten Bereichen sowie die Unterstützung von Gründungsvorhaben aus den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft leisten.
Positive Effekte für ökologische Nachhaltigkeit sollen zudem durch eine Sensibilisierung in allen Förderinstrumenten abgesichert werden, indem z. B. Aspekte des ressourcen- und umweltschonenden Wirtschaftens angesprochen und in Beziehung zum Handeln der Teilnehmer:innen gesetzt werden. Der ESF+ leistet damit im Rahmen seiner Möglichkeiten Beiträge zur neuen Wachstumsstrategie des Europäischen Grünen Deals (European Green Deal) und unterstützt den Übergang zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft ohne Treibgasemissionen. Der Green Deal orientiert sich hierbei an den UN-Nachhaltigkeitszielen sowie an den Zielen des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans.
Berliner Projektträger:innen können sich im Rahmen verschiedener Wettbewerbe oder Ausschreibungen auf eine ESF+-Förderung bewerben. Die IBB fungiert für die Förderung als sogenannte „Zwischengeschaltete Stelle“ (ZGS). Aufgabe der ZGS ist die Umsetzung des ESF+-Programms 2021–2027 Berlin, von der Bewilligung der Maßnahmen bis hin zur Implementierung von Prozessen zur Nachweisführung. Die IBB übernimmt somit das komplette Fördermanagement.
Förderinstrumente im Überblick
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Im Förderinstrument 1 "Frauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote: Orientierung und Qualifizierung von Frauen inkl. Gründung" werden Kurse, Seminare und Workshops zur beruflichen Information und Orientierung; zur beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung und zur Erlangung der Berufsbildungsreife angeboten. Darüber hinaus wird die Beratung und das Coaching für gründungsinteressierte sowie bereits selbstständige Frauen angeboten. Ergänzend dazu finden Kurse und Seminare zur Professionalisierung bildender Künstlerinnen statt. Die Maßnahmen dienen zur Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt.
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Im Förderinstrument 2 "Qualifizierung Kulturwirtschaft" finden Beratungs- und Qualifizierungsangebote im Bereich des nichtkünstlerischen berufsrelevanten Wissens für Freiberufler und Selbständige (Urheber und Interpreten) der Kulturwirtschaft (außer Architektur, Werbung, Software und Telekommunikation) statt. Im Fokus stehen hier insbesondere Fragen der Selbstvermarktung, der Markterweiterung im Hinblick auf kulturelle Produkte und Dienstleistungen, der Urheber- und Leistungsschutzrechte, spezifische IT-Kenntnisse, des Projektmanagements, Einwerbung von Finanzierungsmitteln, des Rechts im Kontext künstlerisch-kulturellen Wirkens (z. B. Immissionsschutzrecht; Sozialversicherungsrecht der Künstlerinnen und Künstler) und der Betriebswirtschaft.
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Im Förderinstrument 3 "Berliner Startup-Stipendium" werden Fördermittel an Inkubatoren zur Durchführung des Berliner Startup-Stipendiums und technologieorientierte Gründerinnen und Gründer, die innovative wissens- und technologiebasierte Unternehmensgründungen starten wollen, vergeben. Diese Maßnahmen sind Investitionen in Forschung und Innovation und intelligente Spezialisierung.
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Im Förderinstrument 4 "Gründungsförderung an Hochschulen" werden Fördermittel zur Sensibilisierung für Existenzgründungen und Stimulierung des Unternehmensgeistes an Hochschulen vergeben.
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Das Ziel im Förderinstrument 5 "Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)" ist es, junge Menschen bei der Bewältigung der besonderen Herausforderungen entlang der Bildungswege für eine erfolgreiche Ausbildung zielgruppenadäquat zu unterstützen. Das Förderinstrument ist Bestandteil der kohärenten Maßnahmenplanung der Jugendberufsagentur Berlin. Das Teilinstrument „Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)“ unterstützt insbesondere benachteiligte Jugendliche über 16 Jahre in den Klassen der Grundniveaustufe der Integrierten Berufsbildungsvorbereitung durch Bildungsbegleitung in der Verzahnung von betrieblichen (8 Wochen) und schulischen Lernorten (32 Wochen) und erhöht somit die Anschlussorientierung in die Berufsausbildung. Die geförderte Zielgruppe im Grundniveau des IBA-Bildungsgangs besteht insbesondere aus Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, ohne vorherigen allgemeinbildenden Schulabschluss, ohne deutsche Herkunftssprache mit Fluchthintergrund.
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Das Ziel des Förderinstruments 6 "Bildungsbegleitung SEK I" ist es, junge Menschen bei der Bewältigung der besonderen Herausforderungen entlang der Bildungswege für eine erfolgreiche Ausbildung zielgruppenadäquat zu unterstützen. Das Förderinstrument ist Bestandteil der kohärenten Maßnahmenplanung der Jugendberufsagentur Berlin. Im Rahmen des Teilinstruments Bildungsbegleitung SEK I sollen Jugendliche an Schulen mit besonders hohen Quoten von Schulabgängerinnen und -abgängern ohne Schulabschluss gefördert werden. Die Jugendlichen sollen ab Klassenstufe 9 individuell und in Kleingruppen in ihrer Berufsorientierung sozialpädagogisch unterstützt werden. Dazu zählt insbesondere die gezielte Wahl eines betrieblichen Praktikums aber auch die Fokussierung auf die Bedeutung schulischer Leistungen für den weiteren Lebensweg.
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Das Ziel des Förderinstruments 7 "Brücken bauen" ist es, junge Menschen bei der Bewältigung der besonderen Herausforderungen entlang der Bildungswege für eine erfolgreiche Ausbildung zielgruppenadäquat zu unterstützen. Das Förderinstrument wird zusammen mit der Jugendberufsagentur Berlin umgesetzt (Partnerschaft zur Erreichung von Zielen). Die geförderten Projekte aktivieren und stabilisieren schwer erreichbare junge Menschen, die über die bestehenden Förderstrukturen und Regelsysteme nicht erreicht werden, indem Hilfestellungen für akute Problemlagen angeboten werden. Gemeinsam mit den jungen Menschen werden langfristige Perspektiven für den Übergang in Ausbildung und Beruf entwickelt, indem sie an Regelleistungen und weitere Angebote der Jugendberufs-agentur herangeführt werden. Die finanzierten Projekte arbeiten rechtskreisübergreifend und kooperieren neben den Jobcentern mit bezirklichen Strukturen der Jugendhilfe, insbesondere im Rahmen der Jugendberufsagentur. Die Ansprache der jungen Menschen erfolgt aufsuchend und niedrigschwellig. Jugendliche und junge Erwachsene werden entsprechend ihrer jeweiligen Bedarfe gefördert. Die Maßnahmen dienen gezielt der Förderung der Beschäftigung und der sozioökonomischen Integration junger Menschen.
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Das Ziel des Förderinstruments 8 "Förderlücken schließen" ist es, junge Menschen bei der Bewältigung der besonderen Herausforderungen entlang der Bildungswege für eine erfolgreiche Ausbildung zielgruppenadäquat zu unterstützen. Das Förderinstrument ist Bestandteil der kohärenten Maßnahmenplanung der Jugendberufsagentur Berlin. Die Projekte sollen junge Menschen fördern, die durch Regelangebote der Jugendberufsagentur Berlin bisher nicht erreicht werden. Dieses Förderinstrument fördert somit die Beschäftigung und sozioökonomische Integration junger Menschen.
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Das Förderinstrument 9 "Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen" bezuschusst einerseits die Beratung und praktische Unterstützung junger Menschen in Ausbildung und vergleichbaren Maßnahmen und eine Beratung und Qualifizierung von grundsätzlich nach AEVO zertifizierten Ausbilderinnen und Ausbildern in Berliner Unternehmen als ganzheitlicher Lösungsansatz zur Bewältigung von etwaigen Problemlagen in der Ausbildung.
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Das Förderinstrument 10 "Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA (FQ MSA)" hat das Ziel, Bildungserfolge zu erhöhen und bestehende Bildungsungleichheiten in der Schule sowie beim Übergang in Ausbildung und Beruf zu reduzieren. MSA hat das Ziel, für junge Menschen, die aufgrund von sozialen Faktoren, eines Migrationshintergrunds oder von individuellen Problemen beim Zugang zu Bildung benachteiligt sind, die Voraussetzungen für den Zugang zur beruflichen Bildung zu ermöglichen oder zu verbessern und zum Abbau des Fachkräftemangels im Land Berlin beizutragen. Mit FQ MSA sollen insbesondere junge Menschen bis 30 Jahre, mit oder ohne Migrationshintergrund, bei Bildungsträgern den Mittleren Schulabschluss (MSA) nachholen.
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Das Ziel des Förderinstruments 11 "Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchteten" ist es, modellhaft für das Land Berlin Strategien und Ansätze zu erproben, die darauf hinwirken, die Berliner Stadtgesellschaft im Personal der Behörden und landeseigenen Betriebe in allen (Fach-)Bereichen und Hierarchieebenen entsprechend dem PartMigG abzubilden und so Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Teilhabe und Empowerment unterrepräsentierter Gruppen verstetigt werden. In diesem Kontext zielt das Förderinstrument auf den Abbau bestehender Ungleichheiten, die (junge) Menschen mit Migrationsgeschichte und Rassismus-Erfahrungen in der Schule und im Übergang in die Arbeitswelt betreffen sowie die Verbesserung der Zugänge zu Berufsorientierungsangeboten, Ausbildung, Berufseinstieg und -aufstieg.
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Im Förderinstrument 12 "Jugend-Ökologisch-Kultur" werden die administrative und organisatorische Abwicklung der Jugendfreiwilligendienste sowie die pädagogische Begleitung der Freiwilligen und die Durchführung der erforderlichen Bildungsseminare durch im Land Berlin ansässige Träger des FSJ/FÖJ gefördert. Die Maßnahmen sind ein Beitrag zu Förderung von grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen und zur grünen Wirtschaft und einer lebenswerten Stadt. Sie bieten jungen Menschen aber auch Orientierung zum Berufseinstieg im sozialen Bereich oder der Kulturwirtschaft, indem sie dort im Rahmen des Freiwilligendienstes erste Erfahrungen sammeln können.
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Das Förderinstrument 13 "Lokal-Sozial-Innovativ (LSI) – Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation" dient der sozialen Integration von Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung und Benachteiligung bedroht sind. Dabei werden spezifische Herausforderungen in den Berliner Bezirken berücksichtigt und Handlungsmöglichkeiten erschlossen. Mit den Vorhaben wird die Verknüpfung von europäischer Beschäftigungspolitik mit den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Zielen Berlins (wie „Gute Arbeit“ und Fachkräfteentwicklung, soziale Teilhabe und Bekämpfung des Armutsrisikos) sichergestellt. LSI unterstützt das Erreichen der EU-Ziele des Sozialen Europas. Die Maßnahmen dienen der Förderung von Konzepten für die Eingliederung oder Wiedereingliederung von benachteiligten Personen in das Erwerbsleben.
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Das Förderinstrument 14 "Grundbildung gering literalisierter Erwachsener" bietet Bildungsangebote für gering literalisierte deutschsprechende Erwachsene zur Verbesserung ihrer Grundkompetenzen beinhalten, einschließlich der notwendigen begleitenden Maßnahmen, mit dem Ziel, das Armutsrisiko der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu senken sowie deren gesellschaftliche Teilhabe und soziale Integration zu stärken. Die Bildungsangebote vermitteln Grundkompetenzen (Grundbildung) z. B. in den Bereichen Familie / Elternarbeit / Elternbildung, Gesundheit, Finanzen und Haushalt, Arbeit, Digitalisierung, politische Partizipation und politische Grundbildung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit. Darüber hinaus werden Schlüsselpersonen geschult, die nach der Schulung gering literalisierte Personen angemessen ansprechen, sie unterstützen und kompetent beraten sowie in ein Lernangebot weiterleiten können. Die Maßnahmen dienen der Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten Benachteiligten und Kindern.
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Im Förderinstrument 15 "Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Unterstützung von Suchtgefährdeten/Abhängigen" werden Maßnahmen zur Beschäftigung und Qualifizierung für (langzeit-) arbeitslose suchtgefährdete und abhängige Menschen in Berlin durchgeführt. Die Maßnahmen fördern die soziale Integration von Menschen, die von Armut oder Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten Benachteiligten und Kindern.
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Im Rahmen des Förderprogramms 16 "Teilhabeorientiertes Sozialraummanagement" werden in gesamtstädtischen Stadtteilzentren (Nachbarschaftszentren, Nachbarschaftshäuser, sozialen Treffpunkten) in Berlin Inklusionsberaterinnen und Inklusionsberater im Sozialraum angesiedelt. Zu den Aufgaben der Inklusionsberaterinnen und Inklusionsberater im Sozialraum zählen sowohl personenbezogene als auch strukturelle Maßnahmen. Dazu gehören die individuelle Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen zur Verbesserung ihrer Teilhabesituation im Sozialraum, Empowerment zur Förderung der Autonomie und Selbstbestimmung, Analyse der örtlichen Strukturen und Teilhabeangebote, Ermittlung von Inklusionsdefiziten und Teilhabebarrieren in allen Lebensbereichen, Planung und Entwicklung umzusetzender Maßnahmen im Rahmen lokaler Aktionspläne mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren, die zum Abbau von Teilhabebarrieren für Menschen mit Behinderungen führen und Einbindung und Beteiligung von betroffenen Akteurinnen und Akteuren im Sozialraum (Bezirksverwaltung, Interessenvertretungen, Leistungserbringende, Wirtschaftsvertretungen, EUTBs, Vereine etc.) im Rahmen von Netzwerk- und Gremienarbeit. Die Maßnahmen dienen der Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten Benachteiligten und Kindern.
Stand: 01.06.2025